Bildende Künstler

Preise auf der Künstler-Website: Was sinnvoll ist und was nicht

Soll ein Bildender Künstler Preise auf seiner Website ausweisen? Die Antwort hängt nicht von Präferenz ab, sondern vom Kontext: Galerie, Preisniveau, Zielgruppe und dem Zweck der Website selbst.

Was die Praxis im Kunstbetrieb zeigt

Galerien zeigen Preise auf ihren Websites selten – und wenn, dann in einem bestimmten Preissegment oder für Editionen. Für hochpreisige Originalwerke ist die Auskunft auf Anfrage die Norm. Das ist keine Geheimhaltung, sondern Teil des Kaufprozesses: Werkpreise für Originalkunst werden häufig im persönlichen Gespräch verhandelt; der öffentliche Preis fixiert einen Wert, der nicht revidierbar ist, ohne das Gesicht zu verlieren. Galerienverträge regeln oft explizit, ob Künstler die Preise ihrer Werke öffentlich ausweisen dürfen – oder ob das der Galerie vorbehalten ist.

Wann Preise sinnvoll sind

Für Editionen, Drucke und Kleinformate im Direktverkauf ist Preistransparenz sinnvoll: Wer im Online-Shop kauft, will den Preis sehen. Für Originalwerke im mittleren bis hohen Preissegment spricht die Praxis gegen öffentliche Auszeichnung: Der Preis ohne Kontext – ohne Ausstellungsgeschichte, ohne Verhandlungsspielraum, ohne Gesprächsmöglichkeit – führt zu schnellen Abschlüssen nach unten oder zu keinen Abschlüssen. Wer nur über die eigene Website verkauft, ohne Galerie, hat einen anderen Spielraum als wer galerievertreten ist.

Rechtslage: Preisangabepflicht im Onlinehandel

Wer über eine eigene Website gewerblich Waren verkauft, unterliegt der Preisangabenverordnung (PAngV). Sie verlangt, dass Endpreise inklusive Mehrwertsteuer und aller Preisbestandteile angegeben werden, sobald ein Kaufangebot vorliegt. Wer ausschließlich auf Anfrage verkauft und kein unmittelbares Kaufangebot macht, ist nicht zur öffentlichen Preisangabe verpflichtet. Wer einen Onlineshop betreibt, ist es.

Eigene Künstler-Website erstellen

Schon gewusst?

Darf ich als galerievertetener Künstler eigene Preise auf meiner Website zeigen?

Das hängt vom Galerienvertrag ab. Viele Verträge regeln dies explizit. Im Zweifel gilt: Galerienverträge lesen und im Zweifel nachfragen – ein Konflikt darüber lässt sich vermeiden, wenn man die Regelung kennt.

Was ist mit "Preis auf Anfrage"?

"Preis auf Anfrage" ist im Kunsthandel ein akzeptiertes Signal für höherpreisige Originalwerke. Es ist keine Taktik, sondern Konvention. Für Käufer im relevanten Segment ist es keine Hürde.

Muss ich als Künstler Mehrwertsteuer auf Kunstwerke ausweisen?

Für Bildende Künstler, die Urheber ihrer Werke sind und diese erstmals verkaufen, gilt in Deutschland der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent (§ 12 UStG). Bei Kleinunternehmern entfällt die Umsatzsteuerpflicht bis zu einem bestimmten Jahresumsatz. Eine steuerrechtliche Beratung ersetzt diese Übersicht.

Quellen & Hinweishttps://www.gesetze-im-internet.de/pangv/https://www.artbasel.com/about/initiatives/the-art-markethttps://www.bbk-bundesverband.de/

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.